Eine Reisekostenabrechnung muss zwei Fragen beantworten: Was bekommt der Mitarbeiter erstattet, und was hat die Reise insgesamt gekostet? So beantwortet QUANTICAL.ERP beide.
Wählen Sie Projekt oder interne Reise, nennen Sie den Reisezweck und tragen Sie Abreise- und Zieladresse, Zielland sowie Abreise und Rückreise mit Uhrzeit ein. Die Uhrzeiten zählen: Aus ihnen entsteht die Verpflegungspauschale. Verkehrsmittel wählen Sie in Mehrauswahl.
Aus den Adressen ermittelt QUANTICAL.ERP die Strecke über Google Routes, als kürzeste befahrbare Straßenverbindung. Beim Privat-Pkw steht sie als Vorschlag in der Position und bleibt änderbar.

Beantworten Sie, ob das Frühstück im Hotelpreis enthalten war, und haken Sie je Tag an, ob Mittag- oder Abendessen gestellt wurden, etwa vom Kunden. Die Karte darunter zeigt die Pauschale, die Kürzung und den verbleibenden Betrag.
In Deutschland kürzt ein Frühstück die Pauschale um 20 Prozent des Tagessatzes, Mittag- und Abendessen um je 40 Prozent. Die Kürzung geht höchstens bis zur Höhe der Pauschale.

Für jedes Verkehrsmittel steht eine Position bereit, dazu kommen Hotel, Parken und Maut, Bewirtung oder Sonstiges. Jede Position braucht Betrag, Beleg als PDF oder Bild und die Angabe, wer bezahlt hat. Firmenkreditkarte oder privat: Das entscheidet über die Erstattung.
Beim Privat-Pkw entfällt der Beleg. Strecke und mitgenommene Personen genügen, den Betrag rechnet QUANTICAL.ERP aus Kilometerpauschale und Mitfahrerzuschlag.

Die Abrechnung fasst Pauschale, Kürzung und privat bezahlte Ausgaben zusammen und trennt, was mit der Gehaltsabrechnung kommt und was direkt erstattet wird. Darunter stehen die von der Firma bezahlten Ausgaben und die Gesamtkosten der Reise. Der Mitarbeiter unterschreibt digital und reicht zur Freigabe ein.
Beim Einreichen friert QUANTICAL.ERP die Beträge und Sätze ein. Spätere Änderungen an den Pauschalen verändern eingereichte Abrechnungen nicht.

Administratoren sehen alle eingereichten Abrechnungen mit Spesen, Auslagen, Firmenausgaben und Gesamt. Sie genehmigen oder lehnen mit Begründung ab. Genehmigte Abrechnungen gehen als PDF-Dokument mit allen Belegen per E-Mail an die Buchhaltung.
Der Versand nutzt das verbundene Postfach der Organisation oder die noreply-Adresse. Empfänger, Betreff und Text sind je Gesellschaft vorbelegt und im Dialog änderbar.

Ein Beispiel nach deutschem Recht: Der Tagessatz beträgt 28,00 €, An- und Abreisetag zählen mit je 14,00 €. Für eine Reise von Montag bis Mittwoch ergibt das 56,00 € Verpflegungspauschale.
Das Hotel stellte zweimal Frühstück, der Kunde einmal Mittagessen. Das kürzt die Pauschale um 22,40 €. Dazu kommt das privat bezahlte Bahnticket von 189,00 €. Erstattet werden 222,60 €: die Pauschale mit der nächsten Gehaltsabrechnung, das Ticket direkt.
Pauschalen und Kürzungen je Gesellschaft einstellen| Position | Betrag |
|---|---|
| Verpflegungspauschale, drei Tage | 56,00 € |
| Kürzung gestellter Mahlzeiten | -22,40 € |
| Bahnticket, privat bezahlt | 189,00 € |
| Gesamterstattung an Mitarbeiter | 222,60 € |
Mitarbeiter reichen ein, Administratoren prüfen, die Buchhaltung zahlt aus. Die Regeln dafür legt jede Gesellschaft einmal fest. Danach läuft jede Abrechnung denselben Weg.
Prüfen und freigeben Schritt für SchrittTesten Sie QUANTICAL.ERP 90 Tage kostenlos. Danach kostet die Plattform 12,90 € je Nutzer und Monat, zzgl. USt. Reisekosten, Zeiterfassung, Rechnungen und Controlling sind enthalten.
Auch alle weiteren eigenen Funktionen sowie zukünftige Updates und Erweiterungen sind inbegriffen. QUANTICAL.ERP wird von der Unternehmensberatung rwQUANTICAL GmbH entwickelt und dort produktiv eingesetzt.
Hinterlegen Sie die Pauschalen Ihrer Gesellschaft, reichen Sie eine Dienstreise ein und prüfen Sie den Weg bis zur Buchhaltung mit Ihren eigenen Abläufen.
Die wichtigsten Punkte für Unternehmen, die Dienstreisen online abrechnen möchten.
Demo vereinbarenAus Abreise und Rückreise mit Uhrzeit, dem Zielland und dem Sitzland Ihrer Gesellschaft. Für Deutschland gilt der Tagessatz je 24 Stunden mit Teilsatz am An- und Abreisetag sowie bei eintägigen Reisen über acht Stunden. Für Österreich gilt die Zwölftelregel je angefangener Stunde ab mehr als drei Stunden. Gestellte Mahlzeiten kürzen die Pauschale nach den hinterlegten Regeln.
Für Gesellschaften mit Sitz in Deutschland die Sätze aus dem BMF-Schreiben vom 05.12.2025, gültig ab 01.01.2026, etwa 28 € für den vollen Tag und 14 € für An- und Abreisetag im Inland. Die Kürzung beträgt 20 Prozent für Frühstück und je 40 Prozent für Mittag- und Abendessen. Sie können jedes Zielland ergänzen und die Werte jederzeit anpassen; prüfen Sie sie jährlich gegen die amtlichen Sätze.
Über die Kilometerpauschale Ihrer Gesellschaft, vorbelegt mit 0,30 € je Kilometer für Deutschland und 0,50 € für Österreich. Die Strecke ermittelt QUANTICAL.ERP aus Abreise- und Zieladresse über Google Routes, Sie können sie überschreiben. Für dienstlich mitgenommene Personen gibt es einen Zuschlag je Kilometer, sofern die Gesellschaft ihn vorsieht.
Bei jeder Position geben Sie an, wer bezahlt hat. Privat bezahlte Ausgaben werden dem Mitarbeiter erstattet. Ausgaben der Firma zählen zu den Gesamtkosten der Reise und erscheinen im Abrechnungsdokument, werden aber nicht ausgezahlt.
Jede Ausgabe braucht einen Beleg als PDF oder Bild bis 15 MB, ausgenommen Fahrten mit dem Privat-Pkw. Die Belege hängen an der Abrechnung und gehen beim Versand an die Buchhaltung mit.
Ein PDF-Dokument mit Reisedaten, Verpflegungspauschale, Kürzungen, allen Positionen und der Unterschrift des Mitarbeiters, dazu die Belege. Der Versand geht per E-Mail aus dem verbundenen Postfach der Organisation oder von der noreply-Adresse. Je Gesellschaft legen Sie fest, ob nur die Verpflegungspauschale oder auch privat bezahlte Ausgaben erstattet werden.
Solange sie Entwurf ist, jederzeit. Nach dem Einreichen sind die Beträge eingefroren. Lehnt ein Administrator ab, geht die Abrechnung mit Begründung zurück und lässt sich korrigieren und erneut einreichen. Für wiederkehrende Reisen kopieren Sie eine bestehende Abrechnung; Reisedaten und Positionen werden übernommen, Beträge und Belege nicht.
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